Neben einer ärztlichen Behandlung können Pflegebedürftige auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung die häusliche Krankenpflege in Anspruch nehmen. Diese unterstützt als Bestandteil des medizinischen Behandlungsplans mit dem Ziel, das Verbleiben im häuslichen Umfeld zu bewahren, das Ergebnis der ambulanten Behandlung zu sichern (Sicherungspflege) und der Versorgung bei Krankheiten nachzukommen (Unterstützungspflege).