Beratende Tätigkeiten

In regelmäßigen Abständen dienen Beratungsleistungen einer praktischen und pflegefachlichen Unterstützung, um die Qualität der Pflege zu stärken sowie zu gewährleisten. Der Beratungseinsatz dient der allgemeinen Einschätzung sowie individuellen Verbesserung. Neben regelmäßigen Beratungen können solche Leistungen zusätzlich auf Wunsch als Hilfestellung erfolgen. Hiermit haben Pflegebedürftige und Pflegepersonen die Möglichkeit zum gemeinsamen Austausch sowie zu möglichen Anpassungen.

Beratende Tätigkeiten

Unsere Leistungen

  • Beratungseinsätze für die pflegenden
  • Angehörigen nach §37 Abs. 3 SGB XI
  • Beratung und Anleitung pflegender
  • Angehöriger
  • Hilfestellung beim Ausfüllen oder
  • Formulieren von Anträgen
  • Kostenklärung
  • Allgemein administrative Unterstützung nach
  • Möglichkeit

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