Dienstleistungen
Versorgung im Zuhause auf Grundlage eines umfassenden medizinischen Fachwissens
Als Unterstützung und Bestandteil des Behandlungsplans nach ärztlicher Verordnung
Versorgungsleistungen als Unterstützung bei der eigenen Haushaltsführung
Ergänzende von externen Anbietern erbrachte Dienstleistungen, die von uns komfortabel vermittelt werden
Beratungsleistungen auf Grundlage von Fachwissen und Erfahrung, um die Qualität der Pflege zu stärken
Einzelbetreuung, die als individuelle Leistung abgestimmt wird, zur Stärkung der Lebensqualität
Zufriedenheits-
garantie
Wenn wir Ihr Interesse geweckt oder Sie Rückfragen haben würden wir uns freuen, wenn Sie mit uns in Kontakt treten.
Termin vereinbarenFAQ
Wer sich mit der Thematik der ambulanten Pflege auseinandersetzen muss wird feststellen, dass sie sehr komplex sein kann. Es stellen sich viele Fragen, die sich mit Gesetzesparagraphen nicht so einfach beantworten lassen. Die bürokratischen Hürden verkomplizieren das Ganze.
Wir haben die häufigsten Fragen in einem FAQ gesammelt und versucht sie bestmöglich zu beantworten, um für ein besseres Verständnis zu sorgen.
Ein Pflegegrad ist eine Einstufung, die im Rahmen der Pflegeversicherung vergeben wird. Er dient dazu, den Grad der Beeinträchtigung in Bezug auf Selbständigkeit im Alltag zu bewerten. Der Pflegegrad ist relevant für die Gewährung von Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die Einstufung erfolgt anhand eines Begutachtungsverfahrens. Es werden fünf Pflegegrade unterschieden, von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung). Bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustands kann der Grad neu beantragt sowie angepasst werden.
Dafür beantragen Sie bei der zuständigen Pflegekasse eine Pflegebedürftigkeit. Nach Eingang des Antrags kommt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) zu Ihnen. Einen Bescheid erhalten Sie in der Regel innerhalb von 25 Tagen ab Antragstellung.
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt in der Regel direkt zwischen dem ambulanten Pflegedienst und der Pflegekasse, sofern ein Anspruch auf Leistungen der häuslichen Pflege besteht. Die rechtliche Grundlage dafür bildet § 89 SGB XI. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die zugelassenen Leistung, abzüglich des ggf. zu zahlenden Eigenanteils. Gerne klären wir Sie über die Abrechnungsmodalitäten auf. Bei individuellen Vereinbarungen oder zusätzlichen Leistungen informieren wir Sie über die entsprechenden Kosten.
Natürlich können Sie nach Vereinbarung auch zusätzliche Leistungen buchen, die nicht von der Kranken- oder Pflegekasse übernommen werden. Leistungen, die nicht von der Versicherung abgedeckt sind, Investitionskosten oder individuelle Wünsche, die über die üblichen Leistungen hinausgehen, müssen privat getragen werden.
Die Organisation der Pflegeeinsätze erfolgt in enger Absprache mit Ihnen und Ihren individuellen Bedürfnissen. Wir legen gemeinsam einen individuellen Pflegeplan fest, der die benötigten Leistungen, die Frequenz der Besuche und die Zeitfenster berücksichtigt. Dabei berücksichtigen wir auch Flexibilität für eventuelle Änderungen oder Notfälle.
Die Qualität unserer Pflegeleistungen hat für uns oberste Priorität. Wir halten uns an die gesetzlichen Vorgaben und Qualitätsstandards, setzen auf eine kontinuierliche Weiterbildung unseres Personals und führen regelmäßige interne und externe Qualitätsprüfungen durch. Zudem legen wir großen Wert auf eine transparente Kommunikation und nehmen Anregungen und Kritik ernst.